Allgemeine Geschäftsbedingungen der AP UG

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche von der Advanced Progressive Application Development  UG (nachfolgend „AP“ genannt) erbrachten Leistungen, insbesondere Verträge zwischen der Advanced Progressive Application Development  UG und ihren Kunden.

1. Vertragsgegenstand

Die AGB gelten für die Planung, Erstellung und Lieferung der im jeweiligen Angebot beschriebenen Programmierleistungen. Die konkrete Leistungsbeschreibung wird im Angebot geregelt. Für die Geschäftsbeziehung zwischen AP und dem Kunden gelten ausschließlich die AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Annahme des Angebots gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt AP nicht an, es sei denn, AP hat ausdrücklich ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.

2. Leistungsinhalt und Leistungsumfang

Inhalt und Umfang sowie die Rahmenbedingungen der vereinbarten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Angebot. Änderungen oder Ergänzungen sind nur dann rechtsgültig, wenn sie schriftlich vorgenommen und dem Angebot als Anhang beigefügt werden.

3. Kooperation und Verpflichtungen der Parteien

(1) Die Parteien verpflichten sich in jeder Phase der Projektierung des Leistungsgegenstandes eng und effizient zusammenzuarbeiten, wofür auch die organisatorische, fachliche und technische Verantwortung des Kunden wesentlich ist, insbesondere
• Informationen und zur Zusammenarbeit fachlich geeignetes Personal rechtzeitig bereit zu stellen;
• die an den Leistungsgegenstand gestellten Anforderungen in ausreichender Form schriftlich zu konkretisieren;
• ordnungsgemäße, zur Leistungserbringung erforderliche Unterlagen, Dokumentationen und Informationen, insbesondere über vorhandene Anlagen, Geräte, Computerprogramme, die mit der zu erbringenden Leistung zusammenwirken sollen, zu überlassen.
Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf eigene Kosten vor. Bei zeitlichem Verzug durch fehlende oder nicht fachgerechte Mitwirkung kann das Projekt von AP ausgesetzt und neu eingeplant werden.
(2) AP hat das Recht, den entwickelten Leistungsgegenstand und das Logo des Kunden, falls vorhanden, für Referenzzwecke auf der Website www.AP.de sowie verknüpften Internetseiten, wie beispielsweise Facebook, darzustellen. Dabei werden keine Urheberrechte der Logos an AP übertragen. Der Kunde kann jederzeit das in diesem Punkt erläuterte Recht ohne Frist zurückziehen. Falls diese Situation eintritt, ist AP verpflichtet, sämtliche Referenzen zu diesem Kunden innerhalb von 5 Tagen zu löschen oder zur Löschung anzuweisen.

4. Abnahme

(1) Abgeschlossene Leistungen, welche im Angebot vereinbart worden sind, müssen abgenommen werden. Dienstleistungen, besonders Beratungs- und Unterstützungsleistungen sind als Dienstleistungen einer Abnahme nicht zugänglich, außer die Abnahmebedürftigkeit der Leistung wurde ausdrücklich bestimmt.
(2) Die Abnahme erfolgt nach folgenden Kriterien:
(a) AP wird die Abnahmebereitschaft des jeweiligen Leistungsgegenstands durch Bereitstellung einer Beta-Version anzeigen. Dem Kunden steht ein Zeitraum von 10 Tagen zur Verfügung, um diese Beta-Version zu testen.
(b) Nach erfolgreich durchgeführter Abnahmeprüfung hat der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme zu erklären. Die Abnahmeprüfung gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn die Leistung bzw. Teilleistungen in allen wesentlichen vereinbarten Punkten erfüllt wurden.
(c) Der Kunde ist verpflichtet, AP unverzüglich zu informieren, wenn ihm während der Abnahmeprüfung Abweichungen gegenüber den vertraglich festgelegten Anforderungen bekannt werden.
(d) Scheitert die Abnahme, wird AP die abnahmehindernden Mängel unverzüglich beseitigen und die Leistungen erneut zur Abnahme bereitstellen.
(e) Wenn der Kunde nicht unverzüglich die Abnahme erklärt, kann ihm AP schriftlich eine Frist von einer Woche zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Gründe für die Verweigerung der Abnahme nicht schriftlich spezifiziert.
(f) AP ist berechtigt, Leistungen zurückzuhalten, wenn der Kunde mit der Abnahme von Leistungen, Teilleistungen oder Bezahlung abgenommener Leistungen in Verzug ist.

5. Einräumung von Rechten

(1) Grundsätzlich gewährt AP dem Kunden hiermit das zeitlich und räumlich unbeschränkte, einfache, nicht übertragbare Recht, den Leistungsgegenstand nach Maßgabe dieses Vertrags zu nutzen und zu vervielfältigen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sofern der Leistungsgegenstand ausschließlich für den Kunden entwickelt worden ist und AP zustimmt, dass AP gegen eine Pauschale von 20 % des Kaufpreises (netto), aber mindestens 200€, dem Kunden das ausschließliche, übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, den Leistungsgegenstand nach Maßgabe dieses Vertrags zu nutzen, zu verwerten und weiter zu entwickeln bzw. zu bearbeiten gewährt. Dabei werden dem Kunden der Source Code, sowie alle sonstigen Materialen, die mit dem entwickelten Leistungsgegenstand zusammenwirken, übergeben. AP räumt dem Kunden dieses Angebot zu jedem Zeitpunkt nach der Entwicklung ein.
(2) Andere, nicht unter dem einfachen Recht geregelte, Nutzungs- und Verwertungsrechte am Leistungsgegenstand werden dem Kunden nicht eingeräumt.
(3) Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet.

6.Vergütung

(1) Die Vergütung für die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem vorliegenden Angebot.
(2) Leistungen außerhalb des im Angebot vereinbarten Leistungsumfangs oder Vertragsgegenstands sind vom Kunden gesondert zu vergüten.
(3) Endet der Vertrag vorzeitig, hat AP einen Anspruch auf die Vergütung, der seinen bis zur Beendigung dieses Vertrags erbrachten Leistungen entspricht.
(4) AP wird die fällige Vergütung in Rechnung stellen. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Nach Bedarf kann AP auch andere Zahlungsmodalitäten mit dem Kunden vereinbaren, welche in dem Angebot aufgeführt werden müssen. Soweit der Kunde in Zahlungsverzug gerät, werden Mahngebühren erhoben, welche zum ausstehenden Betrag addiert werden.
(5) Vorbehaltlich einer ausdrücklich abweichenden Regelung verstehen sich jegliche im Angebot genannte Beträge als Nettobeträge, d. h. zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(6) Bei Projekten, die über eine Dauer von mehr als 3 Monaten laufen, ist AP berechtigt, Teilrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt zu stellen.

7. Gewährleistung für Sachmängel

(1) AP garantiert, dass der von ihm entwickelte Leistungsgegenstand im Wesentlichen der Leistungsbeschreibung entspricht. Mängelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit.
(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche (auf Basis der zum Auftragszeitpunkt bestehenden technischen Rahmenbedingungen) beträgt 12 Monate, welche bei der erfolgreichen Abnahme des Leistungsgegenstands beginnt.
(3) Änderungen oder Erweiterungen der Leistungen oder gelieferten Sachen, die der Kunde selbst oder durch Dritte vornimmt, lassen die Gewährleistung durch AP entfallen.
(4) AP kann die Nacherfüllung verweigern, bis der Kunde die vereinbarte Vergütung, abzüglich eines Teils, der wirtschaftlichen Bedeutung des Mangels entspricht, an AP überwiesen hat.

8.Gewährleistung für Rechtsmängel

(1) AP leistet Gewähr dafür, dass die von ihm gelieferte Software frei von Rechten Dritter ist, die einer vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen. Hiervon ausgenommen sind handelsübliche Eigentumsvorbehalte.
(2) Besteht ein Software-Pflege-Vertrag/Wartungsvertrag, verlängert sich über die Laufzeit des Vertrages auch die Gewährleistungsfrist. Der Auftraggeber hat Gewährleistungsansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden können.
(3) Der Auftraggeber hat Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen an eine ihm zur Verfügung gestellte Email-Adresse zu melden.
(4) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer, soweit erforderlich, bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen.
(5) Der Auftragnehmer kann die Vergütung seines Aufwands verlangen, soweit er auf Grund einer Mängelmeldung tätig geworden ist, ohne dass ein Mangel vorliegt.

9. Leistungsänderungen

Anforderungen zu Leistungsänderungen und Korrekturwünsche sind schriftlich zu äußern. Korrekturwünsche sind in geringem Maße im Angebot enthalten und bis zu zwei Korrekturrunden bei Designfreigaben kostenfrei.
Darüber hinausgehende Änderungswünsche und Korrekturrunden erfordern Abstimmungs- und Umsetzungsaufwand sowie ggfs. Stillstandzeiten, die in Rechnung gestellt werden können.

10. Haftung, Schadensersatz

AP haftet nur für eigens verschuldete Verletzungen und maximal bis zur Höhe der Auftragssumme. Diese Beschränkung gilt nicht für vorsätzlich verursachte Schäden und Personenschäden.

11. Geheimhaltungsverpflichtungen

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen bei der Durchführung dieses Vertrags bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Informationen, Unterlagen, Angaben und Daten, die als solche bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind. AP verpflichtet sich, nur solchen Mitarbeitern Zugang zu vertraulichen Informationen des Kunden zu gewähren, die mit der Leistungserbringung im Rahmen dieses Vertrags betraut sind. Beide Parteien sind verpflichtet, auf Wunsch der jeweils anderen Partei ihre Mitarbeiter eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen und der anderen Partei vorzulegen.
(2) Werden von einer öffentlichen Stelle vertrauliche Informationen im vorgenannten Sinne verlangt, so ist diese Partei unverzüglich und noch vor Herausgabe der Informationen an die öffentliche Stelle zu informieren.
(3) Die Rechte und Pflichten nach (1) und (2) werden von einer Beendigung dieses Vertrags nicht berührt. Beide Parteien sind verpflichtet, vertrauliche Informationen der anderen Partei bei Beendigung dieses Vertrags nach deren Wahl zurückzugeben oder zu vernichten, soweit diese nicht ordnungsgemäß verbraucht worden sind.

12. Sonstige Bestimmungen

(1) AP hat das Recht, zur Erfüllung der Leistung gemäß Angebot Subunternehmer zu beauftragen.
(2) Änderungen des Angebots und der AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Köln.
(4) Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, sich auf wirksame Regelungen zu verständigen, die wirtschaftlich dem intendierten Zweck der unwirksamen Regelungen am nächsten kommen. Dies gilt entsprechend für die Schließung etwaiger Lücken in diesen AGB.

Frankfurt, den 11.11.2013